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Allgemeine Geschäftsbedingungen

a) An dieses Angebot halten wir uns vierundzwanzig Werktage gebunden.

b) Unsere Preise gelten nur bei ungeteilter Annahme unseres Angebotes und bei ununterbrochener Montage einschließlich Inbetriebnahme.
Leistungen, die erst später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, berechtigen uns, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen.

c) Verzögert sich die Aufnahme der Montage oder wird deren Fortführung einschließlich Inbetriebnahme der Anlage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen, und schafft er auch innerhalb einer von uns zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, sind wir berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Ersatz des uns durch die Verzögerung entstehenden Schadens zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

d) Die Gewährleistung richtet sich nach den für den Kauf geltenden Bestimmungen des
BGB.
Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB übernehmen wir nicht.
Die vom Hersteller in Wp (Watt peak) angegebene maximale Leistung stellt einen genormten Wert dar, der in der Regel nur unter Standard-Testbedingungen (STC) im Labor erreicht wird. Die tatsächliche Leistung der Anlage ist abhängig von den lokalen Standortbedingungen. Für den erzielbaren Stromertrag oder die Wirtschaftlichkeit der Anlage übernehmen wir keine Gewähr. Sofern wir Angaben zur Wirtschaftlichkeit machen, handelt es sich in jedem Fall nur unverbindliche Schätzungen.

e) Die Montage der Module erfolgt nach dem vom Auftraggeber genehmigten Montageplan. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es je nach Sonnenstand zu gelegentlichen Verschattungen kommen kann, die sich auf den Ertrag der Anlage auswirken können.

f) Folgende Leistungen sind im Angebot nicht enthalten:
Arbeiten an der Zähleranlage, sowie Verbindungsleitungen vom Wechselrichter zum Zähler.

g) Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber hat den vorgesehenen Baukörper zu dem vereinbarten Zeitpunkt als zur Aufnahme der angebotenen Anlage bereit zur Verfügung zu stellen.
- Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Dachstatik in eigener Verantwortung;
- Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen oder privatrechtliche Einwilligungen Dritter hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung zu beschaffen;
- Dem Auftraggeber obliegt die kostenlose Bereitstellung eines verschließbaren Raumes zur Lagerung der Anlagenkomponenten während der Ausführung der Arbeiten.

h) Der in Position 001 genannte Modul-Typ steht uns nur in begrenzter Stückzahl zur Verfügung. Wir behalten uns daher die Lieferung gleichwertiger Module anderer Hersteller vor.

i) Zahlungsbedingen:
10% der Brutto-Auftragssumme bei Auftragserteilung
80 % der Brutto-Auftragsumme vor Anlieferung der Module
Rest nach Fertigstellung und Inbetriebnahme ohne Abzug binnen 14 Tagen.

j) Gelieferte Gegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Soweit der Liefergegenstand wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall seines Zahlungsverzuges die Demontage der Teile des Liefergegenstandes, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers.

k) Mit der Anlieferung des Liefergegenstandes an dem Bauvorhaben des Auftraggebers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Der Anlieferung steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

l) Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

m) Nicht im Angebotsumfang enthaltene Montageleistungen und sonstige erforderlich werdende Werkleistungen übernehmen wir für Sie gern auf Regie zu folgenden

n) Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung weder vervielfälltigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages an uns zurück zu geben.

o) Erhöt sich die gesetztliche Mehrwertsteuer bis zur Lieferung der Ware, so ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis um die Erhöhung der Umsatzsteuer anzupassen.

Bei einer Auftragserteilung bitten wir Sie, das unterschriebene Angebot an uns zurückzuschicken.