EEG 2010 (01.07.2010 - 30.09.2010)

(= Energie Einspeise Gesetz 2010)

Solarstrom bringt Rendite - Photovoltaikanlagen

  • Solarstromanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden werden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 34,05 Cent / Kilowattstunde vergütet.
  • Anlagen die größer als 30 kW dennoch kleiner als 100 kW sind, werden mit je 32,39 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
  • Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 30,65 Cent
    Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20 % des Stroms mit 34,05 Cent je kWh; 46,7 % mit 32,39 Cent je kWh und 33,3% mit 30,65 Cent je kWh vergütet)
  • Die Grundvergütung für freistehende Anlagen liegt bei 25,02 Cent je Kilowattstunde.

EEG 2010 (01.10.2010 - 31.12.2010)

  • Solarstromanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden werden bis zu einer Anlagengröße von 30 kW mit 32,88 Cent / Kilowattstunde vergütet.
  • Anlagen die größer als 30 kW dennoch kleiner als 100 kW sind, werden mit je 31,27 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
  • Anlagen über 100 kW erhalten für den Teil der Anlage, der über den 100 kW liegt, je Kilowattstunde 29,59 Cent
    Beispiel: bei einer 150 kW-Anlage wird 20 % des Stroms mit 32,88 Cent je kWh; 46,7 % mit 31,27 Cent je kWh und 33,3% mit 29,59 Cent je kWh vergütet)
  • Die Grundvergütung für freistehende Anlagen liegt bei 24,17 Cent je Kilowattstunde.


    Die Förderbeträge werden jedes Jahr um 9% - 11% vermindert.